ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Diese Bedingungen regeln den Vertrag zwischen dir und uns, Global Pioneers. Lies sie bitte in Ruhe durch. Wenn du Fragen hast, melde dich jederzeit bei uns. Grundlegende Bestimmungen
(1.1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Reiseverträge zwischen dir als Reisendem und uns, Global Pioneers, als Reiseveranstalter. Abweichende Bedingungen von dir gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich zustimmen.
(1.2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt. Bestellvorgang und Vertragsabschluss
(2.1) Nach unserem Kennenlerngespräch schicken wir dir den Expeditionsfragebogen zu. Durch die Übermittlung des Dokuments „Expeditionsfragebogen“ bietest du Global Pioneers den Abschluss eines Reisevertrages auf Basis der aktuellen Reiseausschreibung für die entsprechende Reise sowie für den gewählten Reisezeitraum verbindlich an. Die Übersendung kann schriftlich oder auf elektronischem Weg vorgenommen werden. Die Übersendung wird von dir im Namen und für alle im Fragebogen aufgeführten Teilnehmer vorgenommen. Du haftest für sämtliche Vertragsverpflichtungen der aufgeführten Teilnehmer wie für deine eigenen, sofern du diese Haftung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hast.
(2.2) Der Reisevertrag kommt zustande, wenn wir deinen Fragebogen annehmen. Die Annahme erklären wir mit der Reisebestätigung, die wir dir auf einem dauerhaften Datenträger schicken, in der Regel per E-Mail. Damit ist deine Teilnahme verbindlich bestätigt.
(2.3) Das Mindestalter für Kunden beträgt (vollendete) 18 Jahre. Leistungen
(3.1) Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der jeweils maßgeblichen Ausschreibung von Global Pioneers in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung an dich, die den Vertragsschluss bestätigt.
(3.2) Leistungen, die als Fremdleistungen direkt von dir bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).
(3.3) Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.
(3.4) Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die Global Pioneers ihm ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die ausschließlich von ihm selbst zu vertreten sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise, Krankheit, Reiseunfähigkeit) nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Bezahlung
(4.1) Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 20 Prozent des Reisepreises innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Den Restbetrag zahlst du spätestens 30 Tage vor Reisebeginn, sofern die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 9.1 genannten Grund abgesagt werden kann. Buchst du später als 30 Tage vor Reisebeginn, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
(4.2) Gehen auf den Reisepreis fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht ein, ist Global Pioneers berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann Global Pioneers dich mit Rücktrittskosten belasten, die sich an nachstehender Ziffer 6.2 orientieren, vorausgesetzt, du hattest nicht selbst ein Recht zur Zahlungsverweigerung.
(4.3) Rücktrittsentschädigungen nach Ziffer 6.2 und Mehrkosten nach Ziffer 7.1 sind mit Rechnungsstellung fällig. Vertragsänderungen nach Vertragsschluss
(5.1) Global Pioneers behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. angemessene Routenänderungen aus Sicherheits- oder Witterungsgründen). Wir haben dich hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird. (5.2) Die Anweisungen unserer Guides und Expeditionsleiter dienen deiner Sicherheit und der Sicherheit der Gruppe. Bitte folge ihnen jederzeit. Was bei schwerwiegendem Fehlverhalten gilt, regelt Ziffer 9.2. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn, Stornierungsentschädigung
(6.1) Du kannst jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Global Pioneers zu erklären. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Wir empfehlen dir, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären (z. B. per E-Mail).
(6.2) Trittst du vom Reisevertrag zurück, kann Global Pioneers eine angemessene Entschädigung verlangen. Sie bemisst sich nach dem Zeitraum zwischen dem Zugang der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen sowie dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Wir haben hierfür folgende Pauschalen in Prozent des Reisepreises festgelegt: mehr als 120 Tage vor Reisebeginn: 0 Prozent 120 bis 61 Tage vor Reisebeginn: 35 Prozent 60 bis 31 Tage vor Reisebeginn: 65 Prozent 30 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 85 Prozent ab 14 Tage vor Reisebeginn sowie bei Nichtantritt: 100 Prozent
Als Reisebeginn gilt das in der Reisebestätigung genannte Datum. Nichtantritt bedeutet, dass du nicht rechtzeitig am angegebenen Startpunkt eintriffst.
Es steht dir frei nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die jeweilige Pauschale. In diesem Fall schuldest du nur den tatsächlich entstandenen Schaden.
(6.3) Unberührt bleibt dein Recht, nach § 651h Abs. 3 BGB ohne Zahlung einer Entschädigung zurückzutreten, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung dorthin erheblich beeinträchtigen. Geleistete Zahlungen erstatten wir dann unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen. Leistungen, die du außerhalb unseres Angebots erworben hast (z. B. Flüge), werden nicht erstattet.
(6.4) Statt zurückzutreten, kannst du bis 60 Tage vor Reisebeginn einmalig kostenfrei auf einen anderen von uns angebotenen Termin derselben Expedition umbuchen, soweit dort ein Platz frei ist. Ist der neue Termin teurer, trägst du die Differenz. Ersatzperson
(7.1) Du kannst innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt dir ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Global Pioneers nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und du gegenüber Global Pioneers als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Wir dürfen eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und uns tatsächlich entstanden sind. Wir haben dir einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Reiseversicherungen
(8.1) Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Wir empfehlen dir ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:
– Reiserücktrittkostenversicherung, – Reisegepäckversicherung, – Reiseabbruchversicherung, – Reiseunfallversicherung, – Auslandsreisekrankenversicherung inkl. der Rückführungskosten durch Unfall, Krankheit oder Tod
(8.2) Für die Teilnahme brauchst du eine Auslandsreisekrankenversicherung, die medizinische Behandlung, Bergung, Rettung und Rücktransport im Zielland abdeckt. Den Nachweis zeigst du uns spätestens 14 Tage vor Reisebeginn. Wir vermerken nur, dass er vorlag, und speichern keine Kopie deiner Police. Liegt der Nachweis bei Reisebeginn nicht vor, kannst du nicht teilnehmen. Das gilt dann als Rücktritt nach Ziffer 6.1 mit den Pauschalen aus Ziffer 6.2.
(8.3) Kosten für Rettung, Bergung, Evakuierung, ärztliche Behandlung und Rücktransport, die durch deine Erkrankung oder Verletzung entstehen, sind nicht im Reisepreis enthalten. Sie trägst du oder deine Versicherung, es sei denn, wir haben die Erkrankung oder Verletzung zu vertreten. Im Notfall unterstützen wir dich, soweit es uns vor Ort möglich ist. Strecken wir Kosten für dich vor, erstattest du sie uns innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Rücktritt und Kündigung durch Global Pioneers
(9.1) Für jede Expedition gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Sie steht in der Reiseausschreibung und in deiner Reisebestätigung. Wird sie nicht erreicht, können wir bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Zeichnet sich früher ab, dass sie nicht erreicht wird, sagen wir dir sofort Bescheid.
(9.2) Wir können den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn du die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig störst oder dich so vertragswidrig verhältst, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Das ist insbesondere der Fall, wenn du a) Sicherheitsanweisungen der Guides trotz Abmahnung nicht befolgst und dadurch dich oder andere gefährdest, b) Mitreisende, Guides oder Menschen vor Ort bedrohst, belästigst oder wiederholt herabwürdigend behandelst, c) unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen die Sicherheit der Gruppe gefährdest.
Besteht eine unmittelbare Gefahr für Leib oder Leben, ist eine vorherige Abmahnung nicht erforderlich. Kündigen wir, behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Wir rechnen aber an, was wir dadurch an Aufwendungen sparen oder durch eine anderweitige Verwendung der Leistungen erlangen. Mehrkosten für deine vorzeitige Rückbeförderung trägst du selbst.
(9.3) Global Pioneers kann ferner vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert sind. Wir haben sodann den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären.
(9.4) Treten wir nach Ziffer 9.1 oder 9.3 vom Vertrag zurück, verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Bereits geleistete Zahlungen erstatten wir dir unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, in Geld. Für Leistungen, die du selbst außerhalb unseres Angebots gebucht hast, etwa Flüge, leisten wir keinen Ersatz. Mitwirkungspflichten des Kunden: Überprüfung der körperlichen Konstitution
(10.1) Wichtig: Du bist verpflichtet, vor der Reise, ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates, sorgfältig selbst zu prüfen, ob die Teilnahme an der Reise mit ihren spezifischen Inhalten und ihrer Route durch extreme klimatische Verhältnisse mit deiner jeweiligen körperlichen Verfassung, Konstitution und deinem aktuellen Gesundheitszustand tatsächlich vereinbar ist. Du hast dabei zu berücksichtigen, dass es sich bei der gebuchten Reise um eine Expeditionsreise in abgelegene und schwer erreichbare Regionen handelt, in der eine Not-Evakuierung nicht immer verfügbar ist. Es besteht nur die Erstversorgung durch die Expeditionsleiter.
(10.2) Bitte mach die Angaben im Expeditionsfragebogen vollständig und wahrheitsgemäß und teile uns Änderungen bis Reisebeginn mit. Stellt sich vor Reisebeginn heraus, dass Angaben in wesentlichen Punkten falsch oder unvollständig waren und eine sichere Teilnahme deshalb nicht möglich ist, können wir vom Vertrag zurücktreten. Wir verlangen dann eine Entschädigung nach Ziffer 6.2.
(10.3) Kannst du die Reise wegen Krankheit oder aus einem anderen Grund, der in deiner Person liegt, nicht antreten, gilt das als Rücktritt nach Ziffer 6.1. Eine Reiserücktrittsversicherung deckt solche Fälle in der Regel ab. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden
(11.1) Du hast auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung von Global Pioneers oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kontaktnummer befindet sich stets in der Reisebestätigung. Soweit Global Pioneers infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, bist du nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangst du Abhilfe, hat Global Pioneers den Reisemangel zu beseitigen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Global Pioneers kann auf die Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen. Kann Global Pioneers die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat Global Pioneers Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.
(11.2) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Global Pioneers innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kannst du im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche oder elektronische Erklärung empfohlen wird. Haftung
(12.1) Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Schäden, die keine Körperschäden sind und die wir nicht schuldhaft herbeigeführt haben, ist unsere Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Für Körperschäden und für schuldhaft verursachte Schäden gilt diese Beschränkung nicht.
(12.2) Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkommen oder darauf beruhende Vorschriften, die die Haftung des ausführenden Leistungsträgers beschränken, können wir uns dir gegenüber ebenfalls darauf berufen.
(12.3) Für Leistungen, die wir nur als Fremdleistung vermitteln, etwa einen Ausflug eines örtlichen Anbieters, haften wir nicht, wenn sie in der Ausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich als Fremdleistung mit Name des Anbieters gekennzeichnet sind. Das gilt nicht, wenn wir eigene Pflichten verletzt haben, etwa Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
(13.1) Global Pioneers informiert dich über die Pass- und Visaerfordernisse sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind, und gibt eine ungefähre Dauer an, die für die Beschaffung etwaiger Dokumente benötigt wird. Die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise relevanten Vorschriften liegt jedoch in deiner Verantwortung. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu deinen Lasten, es sei denn, sie resultieren aus einer Falsch- oder Nichtinformation durch uns.
(13.2) Falls du Einreisevorschriften einzelner Länder nicht einhältst und dadurch an der Reise gehindert wirst, kann der Reiseveranstalter dir entsprechende Rücktrittsgebühren in Rechnung stellen. Global Pioneers übernimmt keine Haftung für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn du Global Pioneers mit der Beschaffung beauftragt hast, es sei denn, Global Pioneers hat eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
(13.3) Du bist selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen und Gesundheitsvorsorge sowie die Einhaltung von Zoll- und Devisenvorschriften. Datenschutz und Aufnahmen
(14.1) Wie wir deine personenbezogenen Daten verarbeiten, insbesondere die Angaben aus dem Expeditionsfragebogen, erklären wir in unserer Datenschutzerklärung unter www.globalpioneers.de/datenschutz.
(14.2) Fotos und Videos, auf denen du erkennbar bist, nutzen wir für unsere Werbung nur, wenn du gesondert eingewilligt hast. Diese Einwilligung ist freiwillig und keine Voraussetzung für deine Buchung. Gutscheine
(15.1) Gutscheine von uns sind unentgeltlich und können nicht gekauft werden. Sie gelten zwei Jahre ab Ausstellung und nur für eine Expedition von Global Pioneers. Du kannst einen Gutschein einmal einlösen und an eine andere Person verschenken, aber nicht weiterverkaufen. Mehrere Gutscheine lassen sich nicht kombinieren. Auch mit Gutschein gelten die üblichen Teilnahmevoraussetzungen einschließlich des Kennenlerngesprächs. Aufnahmen auf der Reise
(16.1) Fotos, Videos und Tonaufnahmen für private Zwecke sind willkommen, solange sie den Ablauf der Expedition nicht stören. Aufnahmen, auf denen Mitreisende erkennbar sind, veröffentlichst du nur mit deren Einverständnis.
(16.2) Willst du die Expedition beruflich oder werblich nutzen, etwa als Journalist, Creator oder für eine bezahlte Kooperation, brauchst du vorher unsere Zustimmung in Textform. Sag uns das bitte schon vor deiner Buchung. Sonstiges
(17.1) Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, bleibt der übrige Vertrag wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(17.2) Für den Vertrag gilt deutsches Recht. Hast du deinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, behältst du zusätzlich den Schutz der zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates.
(17.3) Bist du Kaufmann oder eine juristische Person, ist Gerichtsstand Dresden. Dasselbe gilt, wenn du nach Vertragsschluss deinen Wohnsitz ins Ausland verlegst oder dein Wohnsitz bei Klageerhebung unbekannt ist.
(17.4) Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Reiseveranstalter:
Global Pioneers, Inhaber Milan Binder, Bischofsweg 28, 01099 Dresden, Deutschland Telefon: +49 1522 5930279, E-Mail: info@globalpioneers.de, Internet: www.globalpioneers.de
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Sämtliche der von Global Pioneers angebotenen Reisen sind keine Fern- oder Studienreisen im herkömmlichen Sinn, sondern Reisen mit mehr oder weniger Expeditionscharakter – in Gebiete mit mangelnder oder keinerlei touristischer Infrastruktur. Trotz sorgfältiger Vorausplanung sind wir auf die ortsüblichen Gegebenheiten bzgl. Unterbringung, Verpflegung, Beförderung, etc. angewiesen. Ein Vergleich mit mitteleuropäischen Maßstäben kann dabei nicht erwartet werden. Ebenso kann ein Vergleich mit herkömmlichen Rundreisen, bei denen auf touristisch eingespielte Infrastruktur zurückgegriffen wird, nicht hergestellt werden! Global Pioneers Touren haben jeweils individuellen Charakter, mit allen Einschränkungen. Die Reisen setzen voraus, dass du als Teilnehmer den jeweiligen Hinweisen im Tourcharakter entsprichst und von einer kooperativen, flexiblen und positiven Grundhaltung der Teilnehmer ausgegangen wird.