ALLGEMEINE EXPEDITIONSBEDINGUNGEN (AEB) & HAFTUNGSAUSSCHLUSS
1 Einleitung
Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer,
diese Allgemeinen Expeditionsbedingungen (AEB) und der Haftungsausschluss gelten für alle Expeditionen und Unternehmungen von Global Pioneers und ergänzen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie sind gemeinsam mit den AGB Bestandteil des Reisevertrages zwischen dir und Global Pioneers. Ergänzend gelten die Angaben in der jeweiligen Reiseausschreibung auf unserer Website sowie in den finalen Reiseinfos, die du vor Reisebeginn gesondert von uns erhältst – insbesondere zu den Anforderungen an deine körperliche und mentale Eignung für die gewählte Expedition. Sollte eine Regelung dieser AEB im Einzelfall von den AGB abweichen, gehen die AGB vor. Unsere Aufgabe ist es, die beschriebenen Leistungen so umzusetzen, wie es die Verhältnisse vor Ort zulassen, damit du ein authentisches Abenteuer erlebst. Bitte lies dir beide Dokumente aufmerksam durch. Bei Fragen kannst du dich jederzeit an uns wenden. Im Folgenden wirst du als „Du“ angesprochen, Global Pioneers als „wir“.
2 Charakteristika der Reisen
Die Expeditionen von Global Pioneers sind keine klassischen Wander-, Studien- oder Pauschalreisen. Es handelt sich um kleine Expeditionsgruppen von in der Regel maximal 10 bis 12 Teilnehmern, die in entlegene, kaum touristisch erschlossene Regionen aufbrechen. Mitteleuropäische Komfort- und Sicherheitsstandards kannst du entsprechend nicht erwarten – sie werden bewusst und regelmäßig unterschritten. Das betrifft insbesondere Transporte, Wegabsicherung, Unterkünfte, Verpflegung, die allgemeine Sicherheitslage, Hygiene, medizinische Versorgung, die Qualifikation lokaler Partner sowie den Schwierigkeitsgrad der jeweiligen Tour.
2.1 Transporte
Sofern motorisierte Transporte Teil der Expedition sind (etwa Geländefahrzeuge in Mauretanien oder Bootstransfers im Yukon), setzen wir überwiegend auf lokal übliche Transportmittel. Ein europäisches Komfort- oder Sicherheitsniveau darfst du dabei nicht erwarten.
2.2 Wegabsicherung
Unsere Routen führen häufig durch Gebiete ohne markierte oder gesicherte Wege – etwa entlang unregulierter Flussabschnitte im Yukon oder durch unwegsames Wüstengelände in Mauretanien. Steile Abschnitte, Strömungen und andere natürliche Gefahren sind Teil der Reise. Global Pioneers ist keine alpine Kletterschule und stellt keine amtlich anerkannten Bergführer für die jeweilige Region. Trittsicherheit und geeignetes Schuh- bzw. Ausrüstungswerk setzen wir voraus.
2.3 Unterkünfte
Welche Unterkünfte während An- und Abreise inbegriffen sind, beschreiben wir in der jeweiligen Tourausschreibung. Unterwegs übernachten wir grundsätzlich im Zelt, auf improvisierten Lagerplätzen oder unter freiem Himmel – so, wie es die Region und die Route zulassen. Auf eine strikte Geschlechtertrennung bei der Unterbringung können wir dabei keine Rücksicht nehmen.
2.4 Verpflegung
Die Verpflegung richtet sich nach vor Ort verfügbaren und gebräuchlichen Lebensmitteln und kann sich von Tour zu Tour unterscheiden. Erwarte offene Anpassungsbereitschaft, was Geschmack, Menge, Zubereitung und hygienische Bedingungen angeht. Da wir die Verpflegung meist selbst mitführen müssen, ist eine durchgehende Kühlung nach mitteleuropäischem Standard nicht möglich; teilweise ergänzen wir die Verpflegung durch Fischfang oder ähnliches vor Ort. Nahrungsergänzungsmittel besorgst du dir bitte selbst und in ausreichender Menge vorab. Auf Unverträglichkeiten, Allergien oder besondere Essgewohnheiten können wir während der Tour nur eingeschränkt Rücksicht nehmen – teile uns solche Punkte bitte vor deiner Anmeldung mit, damit du gegebenenfalls eigene Verpflegung mitbringen kannst.
Trinkwasser schöpfen wir, wo nötig, direkt vor Ort aus Flüssen oder anderen Gewässern und bereiten es auf. Ein Restrisiko durch Verunreinigungen (z. B. Bakterien oder Viren) bleibt trotz Aufbereitung bestehen. Für gesundheitliche Folgen daraus übernimmt Global Pioneers keine Haftung.
2.5 Hygiene
Die hygienischen Bedingungen unterwegs können erheblich von mitteleuropäischen Standards abweichen – das betrifft sowohl die Lagerung von Lebensmitteln als auch die Körperhygiene. Eine reguläre Dusche wirst du auf den meisten Touren nicht vorfinden; oft besteht aber die Möglichkeit, in Flüssen oder Seen zu baden.
2.6 Medizinische Versorgung
Wir führen in der Regel eine Expeditionsapotheke für Notfälle mit, jedoch ist nicht auf jeder Tour medizinisches Fachpersonal anwesend. Eine professionelle Versorgung, Bergung oder Evakuierung fernab der Zivilisation können wir nicht garantieren. Je nach Region führen wir ein Satellitentelefon oder ein SOS-Gerät mit, über das im Notfall – bei ausreichendem Empfang – Rettungskräfte alarmiert werden können.
Medikamente und Material aus unserer Expeditionsapotheke dienen ausschließlich der ersten Hilfe und der Überbrückung bis zur ärztlichen Behandlung. Nimmst du daraus Medikamente ein, geschieht dies ausdrücklich auf eigene Verantwortung. In akuten, lebensbedrohlichen Situationen (z. B. schwere allergische Reaktion, akute Atemnot) können unsere Guides im Rahmen ihrer Erste-Hilfe-Ausbildung und allgemeinen Hilfeleistungspflicht nach bestem Wissen auf vorhandene Mittel zurückgreifen, wenn keine rechtzeitige ärztliche Hilfe verfügbar ist.
Du bist verpflichtet, dich vor Reiseantritt ärztlich über deinen Gesundheitszustand, mögliche Risiken und geeignete Medikamente beraten zu lassen, ein eigenes Reise- und Notfallset in ausreichender Menge mitzuführen und während der Reise griffbereit zu halten. Halte zudem die Telefonnummer deines Haus- oder Reisemediziners bereit, um ihn im Bedarfsfall (z. B. über Satellitentelefon) konsultieren zu können.
2.7 Qualifikation lokaler Partner
Bei der Auswahl unserer Kooperationspartner vor Ort – etwa Outfitter, Fahrer oder ortskundige Begleiter – stützen wir uns auf unsere eigenen Erfahrungswerte. Eine formale Eignungsprüfung anhand bestimmter Lizenzstandards findet nicht statt. Da wir laufend neue Regionen und Routen erschließen, arbeiten wir auch mit Partnern, deren Wege zuvor eventuell noch nicht touristisch genutzt wurden.
2.8 Allgemeine Sicherheitshinweise
Unsere Reisen sind echte Expeditionen und keine durchgeplanten Freizeitangebote. Wenn dir aus der Tourbeschreibung nicht klar ist, wie hoch die körperliche oder psychische Belastung einzuschätzen ist, sprich uns vorab an – wir nehmen uns gerne Zeit für ein Klärungsgespräch. Grundsätzlich gilt: Jede unserer Touren kann überdurchschnittlich fordernd sein, körperlich wie mental. Nimm die auf der Website beschriebenen Voraussetzungen ernst.
2.8.1 Risiken durch die Touraktivität
Je nach Tour zählen dazu unter anderem: mehrstündige Fußmärsche in unwegsamem Gelände, Kanufahrten auf teils unregulierten Flussabschnitten (Yukon), Fahrten mit lokal üblichen Fahrzeugen unter einfachen Sicherheitsstandards, der Umgang mit Werkzeugen (Messer, Äxte, Kocher, offenes Feuer) sowie der Kontakt mit Nutz- und Reittieren (z. B. Kamele oder Dromedare in Mauretanien). Ausrüstung stammt teils von lokalen Partnern und kann in Qualität und Wartungszustand von deutschen Standards abweichen. Daraus ergeben sich typische Risiken wie Stürze, Verstauchungen, Schnitt- und Stichverletzungen, Verbrennungen sowie das Risiko des Ertrinkens bei Wasseraktivitäten. Für Touren mit Wasseraktivitäten setzen wir voraus, dass du schwimmen kannst.
2.8.2 Risiken durch Umwelt und Natur
Je nach Reiseziel und Jahreszeit können erhebliche Umweltgefahren hinzukommen: extreme Temperaturen, starke UV-Strahlung, Sandstürme, plötzliche Wetterumschwünge, instabile oder rutschige Böden, Hochwasser und starke Strömungen (insbesondere im Yukon), sowie Gefahren durch Wildtiere. Auch ein zeitweiser Ausfall von Kommunikationsmitteln – etwa in Schluchten oder abgelegenen Wüstenregionen – ist möglich.
2.8.3 Gesundheitliche Risiken
Auf allen Touren besteht ein erhöhtes Risiko für Verletzungen, Wundinfektionen, Magen-Darm-Beschwerden, allergische Reaktionen, Sonnenbrand und Erschöpfung. Je nach Region können weitere Risiken hinzukommen, etwa Hitzeerschöpfung in Wüstenregionen oder Unterkühlung im subarktischen Klima des Yukon. Informiere dich rechtzeitig selbst über empfohlene Impfungen und gesundheitliche Vorkehrungen und lass dich bei Bedarf ärztlich beraten.
2.8.4 Risiken durch Land und Leute
In einigen unserer Zielgebiete kann die Sicherheitslage von mitteleuropäischen Verhältnissen abweichen. Informiere dich vor deiner Anmeldung und erneut vor Reiseantritt eigenständig über Einreise-, Gesundheits- und Zollbestimmungen sowie über aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für das jeweilige Zielland.
Die genannten Risiken sind typische Beispiele und nicht abschließend. Art und Umfang hängen von Route, Jahreszeit, Gruppe und Situation vor Ort ab. Solltest du mit dieser Risikolage nicht einverstanden sein, nimm bitte von einer Anmeldung Abstand.
3 Reisevertrag
Der Reisevertrag zwischen dir und Global Pioneers kommt zustande, wenn du uns den ausgefüllten Expeditionsfragebogen als verbindliches Vertragsangebot übermittelst und wir dieses Angebot annehmen; wir bestätigen dir den Vertragsschluss mit der Reisebestätigung. Näheres zum Bestellvorgang regeln unsere AGB. Wir behalten uns vor, den Vertrag einseitig aufzulösen, wenn die vereinbarte Teilnahmegebühr nicht vollständig eingegangen ist oder begründete Zweifel an deiner Eignung für die jeweilige Tour bestehen (vgl. Punkt 11). Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt, wie in unseren AGB festgelegt, 18 vollendete Jahre.
4 Bezahlung
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist gemäß unseren AGB eine Anzahlung von 20 Prozent des Reisepreises innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig, da wir unsere Partner vor Ort im Voraus bezahlen müssen. Der restliche Reisepreis ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn auf das angegebene Geschäftskonto zu überweisen, sofern feststeht, dass die Tour durchgeführt wird (vgl. Punkt 10) – wird die Tour zuvor mangels Mindestteilnehmerzahl abgesagt, entfällt die Restzahlung und bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Da unsere Gruppen sehr klein und die Plätze entsprechend limitiert sind, handhaben wir diese Fristen konsequent. Zeichnet sich ab, dass du eine Frist nicht einhalten kannst, melde dich bitte umgehend bei uns – im Zweifel müssen wir den Platz sonst an andere Bewerber vergeben und den Vertrag auflösen.
5 Reiseumfang und Leistungen
Welche Leistungen von Global Pioneers organisiert und gestellt werden, ist in der jeweiligen Tourausschreibung auf unserer Website beschrieben. Bitte lies dir diese vor deiner Anmeldung genau durch, da sie festlegt, was du auf der jeweiligen Expedition erwarten kannst.
6 Leistungsänderungen vor Ort
In entlegenen Regionen verläuft selten alles exakt nach Plan – Wetter, Behörden, Wege und Naturereignisse richten sich nicht nach unserem Zeitplan. Die folgenden Regelungen sollen uns die nötige Flexibilität geben, um deine Sicherheit zu gewährleisten und dir trotzdem ein bestmögliches Erlebnis zu ermöglichen, statt eine Tour im Zweifel ganz absagen zu müssen.
Ungewissheiten hinsichtlich Geografie, Wetter und lokalen Gegebenheiten sind fester Bestandteil unserer Expeditionen – das gilt besonders für neue Routen und Zielgebiete, die Global Pioneers gerade erst erschließt, etwa in der aktuellen Aufbauphase unserer Feuerland/Patagonien-Expedition. Höhere Gewalt, Naturereignisse, Ausrüstungsverlust, Konflikte mit der lokalen Bevölkerung, behördliche Anordnungen sowie plötzliche Erkrankungen von Teilnehmern oder Teammitgliedern können dazu führen, dass wir Unterkunft, Verpflegung, Reiseweg oder Zeitplan kurzfristig anpassen müssen. Im Extremfall kann das eigentliche Ziel der Tour verfehlt oder die Reise vorzeitig beendet werden.
Solche Anpassungen sind – anders als bei klassischen Pauschalreisen – normaler Bestandteil einer echten Expedition und stellen keinen Reisemangel dar. Sie berechtigen dich nicht dazu, den Teilnahmebeitrag ganz oder teilweise zurückzufordern. Solltest du nach unserer vorvertraglichen Kommunikation weiterhin Zweifel haben, nimm bitte von deiner Anmeldung Abstand.
6.1 Die Route
Ist ein Weg versperrt oder der Zugang zu einem Gebiet nicht möglich, kann sich die Route entsprechend ändern. Das kann dazu führen, dass geplante Orte nicht angesteuert werden können.
6.2 Verschiebung von Reisetagen
Unwägbarkeiten oder Routenänderungen können dazu führen, dass sich einzelne Tagesabläufe verschieben oder sich der geplante Endzeitpunkt der Reise verändert. Plane als Teilnehmer daher mindestens drei volle Puffertage bei An- und Abreise ein, um bei deiner Rückreise nicht in Schwierigkeiten zu geraten.
6.3 Mitgeführte Ausrüstung
Am Zoll kann es vorkommen, dass bestimmte Ausrüstung (z. B. Satellitentelefone, Drohnen oder bestimmte Medikamente) nicht in jedes Zielland eingeführt werden darf. Auch durch Gepäckverlust kann es passieren, dass nicht die gesamte vorgesehene Ausrüstung rechtzeitig am Startpunkt zur Verfügung steht.
6.4 Ausfall von Guides
Sollte sich ein Guide oder Teamleiter kurzfristig verletzen oder anderweitig ausfallen, halten wir uns offen, die Tour wie geplant durchzuführen, sofern wir kompetenten Ersatz organisieren können.
7 Mitwirkung des Teilnehmers und Eigenverantwortung
Von dir wird erwartet, dass du im Verlauf der Tour bei der täglichen Routine mithilfst – etwa bei Essenszubereitung, Wasseraufbereitung, Auf- und Abbau des Lagers oder dem Sammeln von Feuerholz. Das gilt auch, wenn andere Teilnehmer Unterstützung brauchen. Zusätzlich zu unseren Informationen erwarten wir eine sorgfältige, eigenverantwortliche Vorbereitung: Recherche der Sicherheits- und Einreisebestimmungen des Ziellandes (siehe Auswärtiges Amt), Vorbereitung auf Verhaltensregeln in Gefahrensituationen sowie ausreichende körperliche und mentale Fitness. Wir empfehlen eine ärztliche Beratung sowie das Mitführen persönlicher Medikamente und der Telefonnummer deines Arztes. Vor Reisebeginn erwarten wir außerdem, dass du dich aktiv über Updates in unserer gemeinsamen Gruppenkommunikation informierst.
Respektvoller Umgang und Kooperationsbereitschaft bei den genannten Aufgaben sind Voraussetzung für deine Teilnahme. Dazu zählt auch, den Anweisungen unserer Guides jederzeit und vollständig Folge zu leisten – sie kennen die jeweilige Region und Situation am besten. Auch das von den Guides vorgegebene Tempo ist für die gesamte Gruppe verbindlich.
8 Rücktritt durch den Teilnehmer
Du kannst jederzeit vor Beginn der Expedition vom Reisevertrag zurücktreten; maßgeblich ist der Zugang deiner Rücktrittserklärung bei uns. Wir empfehlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) zu erklären. Da wir für unsere Partner vor Ort in Vorleistung gehen, erheben wir eine angemessene Entschädigung. Höhe, Staffelung und dein Recht zum Nachweis eines geringeren Schadens richten sich ausschließlich nach Ziffer 6.2 unserer AGB. Statt zurückzutreten, kannst du unter den Voraussetzungen der AGB Ziffer 6.4 einmalig kostenfrei auf einen anderen Termin umbuchen.
Plane deine Anreise frühzeitig, auch mit Blick auf mögliche Gepäckverzögerungen oder nötige Akklimatisierung. Die Gruppe kann wegen des engen Zeitplans nicht auf dich warten, wenn du nicht rechtzeitig am Startpunkt eintriffst.
9 Kündigung wegen höherer Gewalt
Macht höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen oder bewaffnete Konflikte im Zielgebiet) die Durchführung der Tour unmöglich, erstattet Global Pioneers dir gemäß unseren AGB (Ziffer 6.3) den bereits geleisteten Betrag zurück. Wird die Tour aufgrund unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände bereits vor Reisebeginn abgesagt, richten sich die weiteren Folgen ebenfalls nach unseren AGB (Ziffer 9.3 f.). Mehrkosten für bereits gebuchte Fremdleistungen wie Flüge trägst du selbst; wir empfehlen dir daher den Abschluss einer Reiseabbruchversicherung. Tritt höhere Gewalt erst während der laufenden Tour ein, kommt der Einschätzung von Global Pioneers und der lokalen Guides vor Ort besonderes Gewicht zu, wie die Reise sicher fortgesetzt oder beendet wird.
10 Absage wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
Global Pioneers kann bis 30 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die für die jeweilige Tour in der Reiseausschreibung und Reisebestätigung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die konkrete Mindestteilnehmerzahl richtet sich nach der jeweiligen Expedition und wird dir vor Vertragsschluss mitgeteilt.
Zeigt sich bereits früher, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, teilen wir dies unverzüglich mit. In diesem Fall entfällt die Restzahlung, und bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet.
11 Vor und während der Reise
Kommst du deiner Mitwirkungspflicht (siehe Punkt 7) trotz ausdrücklicher Aufforderung nicht nach, bist du unzureichend vorbereitet, folgst wiederholt ohne sachlichen Grund nicht den Anweisungen der Guides oder verhältst du dich wiederholt respektlos gegenüber anderen Teilnehmern, verhältst du dich vertragswidrig. In solchen Fällen kann Global Pioneers den Vertrag kündigen, dich von der Gruppe ausschließen und den vollständigen Reisepreis einbehalten. Kosten für eine eventuelle Evakuierung oder vorzeitige Rückreise trägst du in diesem Fall selbst (vgl. Punkt 12).
Das Gleiche gilt, wenn bereits während der Vorbereitung negativ auffällt, dass die Voraussetzungen für eine Teilnahme nicht gegeben sind – auch dann kann Global Pioneers vom Vertrag zurücktreten, um das Wohl der übrigen Gruppe nicht zu gefährden. Der geleistete Teilnahmebeitrag wird dann gemäß der Stornostaffel aus Ziffer 6.2 unserer AGB erstattet; ein Anspruch auf weiteren Schadensersatz besteht nicht.
12 Evakuierungen, Rettungseinsätze und sonstige Sonderkosten
12.1 Grundsatz
In echten Notfällen steht deine Gesundheit und Sicherheit an erster Stelle. Rettungseinsätze können jedoch sehr kostspielig sein, und Global Pioneers kann diese Kosten als kleiner Veranstalter nicht übernehmen. Du trägst sämtliche Kosten für Rettungs- und Evakuierungsmaßnahmen (z. B. Helikopter-, Boots- oder Geländefahrzeugeinsätze) sowie für damit verbundene medizinische Behandlungen, Transporte und Krankenhausaufenthalte selbst. Global Pioneers schuldet weder die Organisation noch die Kostenübernahme solcher Maßnahmen; eine organisatorische Unterstützung erfolgt im Rahmen der Zumutbarkeit, ohne Verpflichtung zur Vorfinanzierung.
12.2 Versicherung und Zahlungsabwicklung
Wie in unseren AGB (Ziffer 8.2) festgelegt, musst du über eine Auslandskrankenversicherung mit Rücktransportgarantie verfügen, die Kosten für Krankenversorgung, Bergung und Rückführung abdeckt. Entscheidest du dich dagegen, bist du verpflichtet, Global Pioneers von entsprechenden Schadenersatzforderungen freizustellen. Zusätzlich empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktritts-, Reisegepäck- und Reiseabbruchversicherung. Helikoptereinsätze und vergleichbare Rettungsmaßnahmen können hohe Kosten verursachen; die ausführenden Unternehmen verlangen häufig vor Einsatzbeginn eine gültige Kreditkarte oder eine andere sofortige Zahlungszusage. Da Versicherungen in der Regel erst nachträglich gegen Originalrechnung erstatten, bist du selbst dafür verantwortlich, eine belastbare Zahlungsmöglichkeit bereitzuhalten und dich ggf. vorab mit Angehörigen abzusprechen, die im Notfall kurzfristig aushelfen können.
12.3 Vorleistungen durch Global Pioneers
Global Pioneers ist nicht verpflichtet und in der Regel auch nicht in der Lage, Kosten für Evakuierungen oder medizinische Behandlungen vorzustrecken. Geschieht dies dennoch ausnahmsweise in deinem Interesse, entsteht dadurch ein eigenständiges Rückzahlungsverhältnis: Verauslagte Beträge sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem jeweiligen Einsatz, vollständig zu erstatten. Soweit möglich, holen wir vor einer solchen Vorleistung deine ausdrückliche Zustimmung ein; ist dies aufgrund deines Gesundheitszustandes nicht möglich, dürfen wir die notwendigen Maßnahmen auch ohne vorherige Zustimmung veranlassen. Auch dann trägst du die Kosten in voller Höhe.
12.4 Satellitengestützte Notrufgeräte
Auf einzelnen Touren führen wir satellitengestützte Notrufgeräte mit SOS-Funktion mit. Ein darüber ausgelöster Alarm verbindet dich mit einer externen Einsatzzentrale, die eigenverantwortlich über Art und Umfang der Rettungsmaßnahmen entscheidet. Weder der Gerätehersteller noch Global Pioneers übernehmen dadurch eine Kostenpflicht; sämtliche Kosten trägst du selbst. Zusätzliche Evakuierungs-Mitgliedschaften (z. B. bei spezialisierten Anbietern) liegen in deiner eigenen Verantwortung; Global Pioneers ist nicht Vertragspartner solcher Anbieter und haftet nicht für deren Leistungsumfang.
Hinweise von Global Pioneers zu Versicherungen oder Zahlungsmodalitäten stellen keine Versicherungs-, Finanz- oder Rechtsberatung dar. Für ausreichenden Versicherungsschutz und geeignete Zahlungswege bist du selbst verantwortlich.
12.5 Sonstige verauslagte Sonderkosten
Entstehen dir zusätzliche Sonderkosten (z. B. zusätzliche Übernachtungen, Ersatzausrüstung, Gebühren) und geht Global Pioneers dafür in Vorleistung, bist du zur vollständigen Erstattung verpflichtet. Es gelten dieselben Grundsätze wie in Punkt 12.3.
13 Beschränkung der Haftung
Jede unserer Expeditionen wird sorgfältig geplant und vorbereitet. Dennoch ist die Haftung von Global Pioneers für Schäden, die keine Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis begrenzt – sofern der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurde oder Global Pioneers allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers (z. B. Guide oder Fahrer) verantwortlich ist.
14 Vertragsübertragung
Wie in unseren AGB (Ziffer 7.1) geregelt, kannst du bis spätestens sieben Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass eine andere Person deinen Platz im Reisevertrag übernimmt. Global Pioneers kann dem widersprechen, wenn die eintretende Person den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Du und die eintretende Person haftet dann als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für angemessene, tatsächlich entstandene Mehrkosten.
15 Gutscheinbedingungen
Hat dir Global Pioneers einen Gutschein ausgestellt, gilt: Der Gutschein ist nicht käuflich und wird nach unserem Ermessen unentgeltlich vergeben. Er ist ab Ausstellung zwei Jahre gültig, einmalig einlösbar und nicht verlängerbar. Eine Übertragung an eine andere Person ist möglich, ein kommerzieller Weiterverkauf jedoch nicht. Da die Teilnahme an bestimmten Expeditionen ein Mindestmaß an persönlicher Eignung voraussetzt, ersetzt ein Gutschein nicht das übliche Auswahlverfahren. Der Gutschein ist nicht mit weiteren Gutscheinen kombinierbar, wohl aber mit einem Stammteilnehmer-Rabatt. Er ist ausschließlich für eine Tour von Global Pioneers einlösbar.
16 Contenterstellung und Markenkooperationen
Unsere Expeditionen richten sich grundsätzlich an Privatpersonen. Foto-, Film- und Tonaufnahmen für private Zwecke – etwa auf deinen eigenen Social-Media-Kanälen ohne bezahlte Kooperation mit Dritten – sind ausdrücklich erlaubt, solange der Ablauf der Tour dadurch nicht wesentlich gestört wird.
Eine Teilnahme zu überwiegend beruflichen, journalistischen oder werblichen Zwecken – etwa als Medienvertreter, Influencer oder im Rahmen bezahlter Markenkooperationen – bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Global Pioneers in Textform. Plane so etwas, informiere uns bitte bereits vor deiner Anmeldung. Global Pioneers kann eine solche Teilnahme ablehnen oder von zusätzlichen Bedingungen abhängig machen.
17 Verjährung
Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Global Pioneers oder seiner Erfüllungsgehilfen (insbesondere Guides) beruhen, verjähren nach einem Jahr; das Gleiche gilt für sonstige Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Alle übrigen Ansprüche nach §§ 651c bis f BGB verjähren ebenfalls in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag nach dem vertraglichen Reiseende. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen anerkannten Feiertag oder einen Samstag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag. Führen du und Global Pioneers Verhandlungen über den Anspruch, ist die Verjährung gehemmt, bis eine Seite die Fortsetzung ablehnt; sie tritt frühestens drei Monate nach Ende der Hemmung ein.
18 Rechtswahl und Gerichtsstand
18.1 Für das Vertragsverhältnis zwischen dir und Global Pioneers gilt ausschließlich deutsches Recht.
18.2 Wird bei Klagen gegen Global Pioneers im Ausland dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet, gilt für die Rechtsfolgen – insbesondere Art, Umfang und Höhe deiner Ansprüche – ausschließlich deutsches Recht.
18.3 Global Pioneers kann nur an seinem Geschäftssitz in Dresden (Bischofsweg 28, 01099 Dresden) verklagt werden.
18.4 Für Klagen von Global Pioneers gegen dich ist dein Wohnsitz maßgebend.
18.5 Für Klagen gegen Teilnehmer, die Kaufleute, juristische Personen oder Personen mit Wohnsitz im Ausland sind oder deren Wohnsitz bei Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt der Geschäftssitz von Global Pioneers in Dresden als vereinbarter Gerichtsstand.
18.6 Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, soweit zwingende Bestimmungen internationaler Abkommen oder nicht abdingbare Vorschriften eines EU-Mitgliedstaats, dem der Teilnehmer angehört, für ihn günstiger sind als diese Expeditionsbedingungen.
Unsere Expeditionen
- Mauretanien – Durchquere die Sahara auf dem legendären Iron Ore Train
- Kanada – Erkunde eine der abgelegensten Regionen der Welt
- Kurdistan – Komm mit und besteige den höchsten Berg in Kurdistan-Irak (Aktuell pausiert)
- Costa Rica – Schlag dich mit uns durch den Dschungel vom Atlantik zum Pazifik
Stand: 25. August 2026